» Alles was Recht ist
»Whistleblower« – im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und arbeitsrechtlicher Treuepflicht
Der Begriff des »Whistleblowing« beschäftigt zur Zeit nicht nur Arbeitsrechtler, sondern hat über den spektakulären Fall einer Altenpflegerin aus Berlin auch Einzug in die Tagespresse und Talkshows gefunden. Unter Whistleblowing wird das Aufzeigen von rechtlichen oder moralischen Missständen verstanden, wobei der Whistleblower selber aus dieser Anprangerung keinen persönlichen Nutzen zieht. Vielmehr geht er im Interesse des Gemeinwohls diesen Schritt in die Öffentlichkeit und nimmt hierbei ein erhebliches Risiko für seine Existenz oder seine berufliche Laufbahn in Kauf. Zyniker übersetzen diesen Begriff gern mit »verpfeifen«. In Berlin hatte eine Altenpflegerin Pflegemissstände aufgedeckt und eine Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber erstattet. Dieser reagierte mit einer fristlosen...Den vollständigen Artikel lesen Sie in Heft 10/2011 Seite 12-13.
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