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Was jeder über die Entgelt­fortzahlung im Krankheitsfall wissen sollte

Der eine oder andere wird sich bei dieser Überschrift denken: Was will der Schomerus uns denn hierüber Neues erzählen? Wissen wir doch alles. Der Arbeitnehmer erkrankt, legt den gelben Schein vor und erhält für die nächsten sechs Wochen seinen vol­len Lohn, ohne dass er dafür eine Gegenleistung erbringen muss (§ 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz). Nach sechs ­Wochen ist der Arbeitgeber aus der Lohn­fortzahlung raus und der Arbeit­nehmer erhält von seiner Krankenkasse Krankengeld. Dies beträgt 70 Prozent des letzten vor der Erkrankung bezogenen Bruttoentgeltes (§ 47 SGB V) und wird bis zu 78 Wochen gezahlt.Ich bin mir sicher, dass jeder Leser dies entweder als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber so auch schon praktiziert hat. Das gehört zum arbeitsrechtlichen Grundwerkzeug. Um dieses...
Den vollständigen Artikel lesen Sie in Heft 8/2011 Seite 10-12.

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