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Verlegeuntergund bei Parkettarbeiten: Prüfen und prüfen lassen

Der Auftragnehmer hat vor Ausführung seiner Werkleistung den Verlegeuntergrund hinsichtlich der Belegereife mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt zu prüfen. Entsprechend den Vorgaben der jeweiligen DIN-Norm hat der Auftragnehmer die jeweiligen Prüfungen/Prüfmassnahmen durchzuführen und ggf. Bedenken gegenüber seinem Auftraggeber anzumelden. Wörtlich heisst es zum Beispiel in der DIN 18 356 »Parkettarbeiten«: 3.1 Allgemeines 3.1.1 . . . »Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken (siehe B § 4 Nr. 3) insbesondere geltend zu machen bei: – grösseren Unebenheiten, – Rissen im Untergrund, – nicht genügend trockenem Untergrund, – nicht genügend fester Oberfläche des...

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