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Verjährungsfristen, Sachmängel, Rechtsmängel

Hätten Sie das gewusst?Bevor der Verfasser auf die Themen Sachmängel oder Rechtsmängel eingeht, wird auf die nachfolgenden wichtigsten Fristen im geltenden Verjährungsrecht hingewiesen (seit 1. Januar des Jahres 2002).3 Jahre beträgt die regelmässige Verjährungsfrist. Diese Frist gilt grundsätzlich für alle Ansprüche, die nicht anderweitig geregelt sind, also zum Beispiel für Ansprüche auf Kaufpreiszahlung, Mietzahlung, Werklohn. Unabhängig davon, ob der Anspruchsteller Unternehmer oder Verbraucher ist. Auch Zinsansprüche verjähren nach 3 Jahren.Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von den den Anspruch begründeten Umständen und der...

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