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Personenschäden im Arbeitsverhältnis

Welche Ansprüche hat ein Arbeitnehmer, wenn er in Ausübung seiner beruflichen Tätig­keit körperlich zu Schaden kommt? Ein körperlicher Schaden des Arbeitnehmers kann in der Folge eines Arbeits­unfalls oder einer Berufskrankheit eintreten. Ob eine Berufskrankheit vorliegt, bestimmt sich nach § 9 SGB VII und der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV). In der Anlage 1 zu dieser Verordnung sind die Krankheiten aufgeführt, die als Berufskrankheit anerkannt sind. Dort findet man beispielsweise »Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Knie­gelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeiten (Nr. 2102) oder Lärmschwerhörigkeit (Nr. 2301)«. Von einer Berufskrankheit grenzt sich der Arbeitsunfall dadurch ab, dass letzterer nicht durch eine innere, also...
Den vollständigen Artikel lesen Sie in Heft 12/11 Seite 18-19.

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