» Bauchemie / Fussbodentechnik
Oberflächenzugfestigkeitsprüfungen – Sinn oder Unsinn?
Der besondere FallSachverhalt In einem grösseren Bauvorhaben hat ein Auftragnehmer für Estricharbeiten eine schwimmende Estrichkonstruktion = Calciumsulfat-Fliessestrich (Güte = alte Bezeichnung AE 20) für die Aufnahme von elastischen und textilen Bodenbelägen hergestellt.Der Auftragnehmer für Bodenbelagsarbeiten hat mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt im Rahmen seiner Sorgfalts-, Prüfungs- und Hinweispflicht Bedenken gegen die Ausführung seiner Leistungen gegenüber dem Besteller geltend gemacht.Gerügt wurde, dass die Calciumsulfat-Estrichoberfläche unübliche Sedimentationsschichten aufweist. Die vorgenannte Mängelrüge hat der Besteller gegenüber dem Auftragnehmer für Estricharbeiten weitergeleitet....Sie möchten den vollständigen Artikel lesen?
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