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Neueste Rechtsprechung bezüglich Stellung des Sachverständigen im Zivilprozess
Hätten Sie das gewusst?I. Die Rollen des Sachverständigen im Zivilprozess Besteller (Verbraucher), Auftragnehmer, Generalunternehmer/-übernehmer und andere Institutionen behaupten bzw. vertreten den Standpunkt, dass nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Zivilprozess als Gutachter/Sachverständige tätig werden können. Weiterhin wird immer wieder behauptet, dass der nicht öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige keine »Gerichtszulassung« hat.In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine gerichtlich zugelassene oder nicht gerichtlich zugelassene Sachverständige/Gutachter.Die Zivilprozessordnung (ZPO) kennt fünf Beweismittel: Beweis durch Augenschein, Zeugenbeweis, Beweis durch...Sie möchten den vollständigen Artikel lesen?
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