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Neue Spielregeln für die ­sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen

Die Möglichkeiten der zeitlichen Befristung von Arbeitsverhältnissen sind bekanntlich im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vom 21. Dezember 2000 geregelt. Dort hat der ­Gesetzgeber versucht, einen Ausgleich zwischen einem effektiven Kündigungsschutz und der Beweglichkeit des Arbeitsmarktes durch befristete Arbeitsverhältnisse zu schaffen. Es dürfte Einigkeit darüber bestehen, dass die Befristung von Arbeitsverhältnissen den Kündigungsschutz aushöhlen würde, wenn diese Möglichkeit schrankenlos gegeben wäre. Der Gesetzgeber sah sich hier in der Rolle eines Dompteurs, der den Kündigungsschutz bedrohenden Tiger mit dem ­Namen »Befristung« bändigen muss. Er erlaubt dem Arbeitgeber eine Befristung nur in den Fällen, in denen er hierfür ­einen Grund, einen sogenannten Sachgrund, darlegen...
Den vollständigen Artikel lesen Sie in Heft 9/2011 Seite 10-11.

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