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» Bauchemie / Fussbodentechnik

Neue Erkenntnisse aus der Praxis für die Praxis

Hätten Sie das gewusst?Die Bauregelliste A, Teil 3, verlangt von Doppel- und Hohlraumböden ein »allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis« (ABP) sowie eine »Übereinstimmungserklärung des Herstellers« (ÜH). Diese Prüfzeugnisse sind Pflicht. Fehlen sie, kann ein Bussgeld bis zu 50 000 Euro verhängt werden. Die Handhabung der Bussgeldvorschrift ist dabei Ländersache. Es ist sogar möglich, dass ein nicht zugelassener Boden wieder demontiert, also ausgebaut werden muss.Neue Normen/Normenentwürfe Sommer 2006 Normenentwurf DIN/EN 13 967/A1, Ausgabe 2006-06 Abdichtungsbahnen/Kunststoff- und Elastomerbahnen für die Bauwerksabdichtung gegen Bodenfeuchte und Wasser/Definitionen und Eigenschaften Normenentwurf...

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