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Im Fokus der Zeit: Die Stellung des Sachverständigen im Zivilprozess

Hätten Sie das gewusst? Im Rahmen von Aus- und Weiterbildungsmassnahmen, auf Schulungsveranstaltungen und anlässlich einer Vielzahl Gutachtertermine wird immer wieder die Frage gestellt: Ist ein Sachverständiger/Gutachter, der nicht öffentlich bestellt und ­vereidigt ist, überhaupt »gerichtlich zugelassen«? Es gibt eine Vielzahl wissenschaftliche Experten; Europa-zertifizierte Sachverständige und auch andere freie Sachverständige, die nicht öffentlich bestellt und vereidigt sind, aber eine Vielzahl Gerichtsgutachten erstatten. Diese werden bei Bedarf und/oder auf Antrag vor Gericht vereidigt für diesen oder jenen Zivilprozess. Die Zivilprozessordnung (ZPO) kennt verschiedene Beweismittel:Beweis durch AugenscheinZeugenbeweisBeweis durch Sachverständige/GutachterBeweis durch Urkunden...
Den vollständigen Artikel lesen Sie in Heft 4/2010 Seite 12-13.

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