» Recht und Technik
Fixierung und Arretierung von Teppichbodenfliesen zum Untergrund hingehend – ein Widerspruch?
Sachverhalt In einem mehrgeschossigen Bürogebäude wurde auf einer Gesamtgrundrissfläche von 4000 m2 ein gewebter textiler Bodenbelag auf einer Doppelbodenkonstruktion fixiert. Die Doppelbodenelemente bestehen zu einem grossen Teil aus Calciumsulfat-Estrichen und in Teilflächenbereichen aus Metallplatten.Der gewebte textile Bodenbelag, der rückseitig eine PVC-Beschichtung aufweist, wurde in Fliesenform in den Abmassen von 100 x 100 cm geliefert.In der Leistungsbeschreibung wurde eine Arretierung des Bodenbelages zum Untergrund hingehend unter Verwendung einer Haftfixierung zum Wiederentfernen gefordert.In diesem Zusammenhang wurde in der Leistungsbeschreibung speziell darauf hingewiesen, dass die Haftfixierung nur partiell in Streifen von ca. 20 cm (Rollerbreite)...Sie möchten den vollständigen Artikel lesen?
Abonnieren Sie jetzt OBJEKT und genießen Sie alle Vorteile!






