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Elastische/textile Beläge: Muss der Auftragnehmer für unübliche Einwirkungen haften?

Hätten Sie das gewusst?Der Auftragnehmer hat von einem Besteller den Auftrag erhalten, in einem modernen repräsentativen Wohnhaus Designbodenbeläge und hochwertige textile Bodenbeläge zu verlegen bzw. zu kleben. Die Design-Bodenbeläge wurden auf eine beheizte Estrichkonstruktion/Lastverteilungsschicht nach entsprechenden Unterbodenvorbereitungsarbeiten sach- und fachgerecht verlegt bzw. geklebt. Die textilen Bodenbeläge wurden einerseits in verschiedenen Wohnräumen, aber andererseits auch auf eine Treppenanlage (Trittstufen/Setzstufen) verlegt bzw. geklebt. Bei den elastischen und textilen Bodenbelägen handelt es sich um eine sehr hochwertige Qualität, die in besonderer Weise für diesen hier in Rede stehenden Verwendungszweck deklariert...

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