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Die Dienstreise
In den sich anschließenden Zeilen werde ich einige Fragestellungen thematisieren, die im Zusammenhang mit Dienstreisen immer wieder Gegenstand meiner anwaltlichen Beratung sind. Zum Einstieg in die Thematik soll zunächst die Begrifflichkeit geklärt werden. Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 14. November 2006) definiert die Dienstreise wie folgt: »Die Dienstreise ist die Fahrt an einen Ort außerhalb der regulären Arbeitsstätte, an dem ein Dienstgeschäft zu erledigen ist. Sie setzt voraus, dass der Arbeitnehmer an dem anderen Ort eine Arbeitsleistung erbringen soll. Sprachlich schön ist auch die Definition: Dienstreisezeit heißt die Zeit, die zur Überbrückung der räumlichen Entfernung zwischen Betriebsort und dem vom Arbeitgeber bestimmten Ort der Arbeitsverrichtung außerhalb der...Den vollständigen Artikel lesen Sie in Heft 1/2012 Seite 8-10.
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