Robering Consulting
» Recht am Bau

Die Beteiligung des Auftrag­gebers an den Mängelkosten

In Bausachen kommt es immer wieder vor, dass sich der Auftraggeber im Rahmen der Gewährleistung an den Kosten der Mängelbeseitigung beteiligen muss. Dies erfolgt unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung, Sowiesokosten und Abzug Neu für Alt sowie über die Mitverantwortlichkeit des Auftrag­gebers. Nachfolgend soll dies im einzelnen dargestellt werden. 1. VorteilsausgleichungGrundgedanke der Vorteilsausgleichung ist, dass der Geschädigte nicht besser­gestellt werden soll, als es ohne das schädigende Ereignis der Fall gewesen wäre. Das Prinzip der Vorteilsausgleichung besagt, dass ein durch das schadenstiftende Ereignis verursachter Vorteil oder eine messbare Vermögensmehrung mit dem Schadensersatzanspruch auszugleichen ist. Vorteilsausgleich stellt damit einen Faktor der...
Den vollständigen Artikel lesen Sie in Heft 10/2011 Seite 86-87.

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