» Recht am Bau
Der Sachverständige im Bauprozess
Im Bauprozess kommt dem Sachverständigen ein entscheidendes Gewicht zu. Grundsätzlich gibt es nur wenige Bauprozesse, die ohne die Einschaltung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen auskommen. Vielmehr ist es so, dass oftmals Tatsachenfragen im Raum stehen, die nur durch einen Bausachverständigen beantwortet werden können. Das Gericht wird bei einem entsprechenden Sachverständigenbeweisangebot einen gerichtlichen Sachverständigen bestellen, es sei denn, dass das Gericht für die Streitfrage über hinreichende eigene Sachkunde verfügt, was jedoch in aller Regel nicht der Fall sein dürfte. Damit stellt der Bausachverständige die Schlüsselfigur im Bauprozess dar. Es gilt der Grundsatz: Verlorene Gutachten sind verlorene Prozesse. Damit entscheidet die Qualifikation des...Den vollständigen Artikel lesen Sie in Heft 9/2011 Seite 76-77.
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