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Bituminöser Untergrund ist kein Gussasphaltestrich

Hätten Sie das gewusst? Im Rahmen von Fussbodensanierungsmassnahmen ist immer wieder festzustellen, dass viele Verarbeiter/Auftragnehmer grundsätzlich einen bituminösen Untergrund mit einem Gussasphalt­estrich vergleichen und somit Fuss­boden­schäden im Rahmen von Unter­boden­vor­bereitungsarbeiten verursachen und/oder Folgeschäden mittelbarer und unmittelbarer Art zu Lasten des Auftrag­nehmers gehen. In einem Grossprojekt (= Büro- und Verwaltungsgebäude) erhielt der Auftragnehmer den Auftrag, Fussboden­sanierungsmassnahmen durchzuführen. Der Besteller als Auftraggeber und der Auftragnehmer für Bodenbelagsarbeiten haben im Rahmen einer üblichen Baubegehung festgestellt, dass ein bituminöser Untergrund vorliegt und dieser als ein üblicher Gussasphalt­estrich eingestuft wurde. In mehreren...
Den vollständigen Artikel lesen Sie in Heft 12/11 Seite 94-95.

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