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Bituminöser Untergrund ist kein Gussasphaltestrich
Hätten Sie das gewusst? Im Rahmen von Fussbodensanierungsmassnahmen ist immer wieder festzustellen, dass viele Verarbeiter/Auftragnehmer grundsätzlich einen bituminösen Untergrund mit einem Gussasphaltestrich vergleichen und somit Fussbodenschäden im Rahmen von Unterbodenvorbereitungsarbeiten verursachen und/oder Folgeschäden mittelbarer und unmittelbarer Art zu Lasten des Auftragnehmers gehen. In einem Grossprojekt (= Büro- und Verwaltungsgebäude) erhielt der Auftragnehmer den Auftrag, Fussbodensanierungsmassnahmen durchzuführen. Der Besteller als Auftraggeber und der Auftragnehmer für Bodenbelagsarbeiten haben im Rahmen einer üblichen Baubegehung festgestellt, dass ein bituminöser Untergrund vorliegt und dieser als ein üblicher Gussasphaltestrich eingestuft wurde. In mehreren...Den vollständigen Artikel lesen Sie in Heft 12/11 Seite 94-95.
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