Robering Consulting
» Holz / Laminat / Kork

Aus der Praxis für die Praxis Fallbeispiel

Hätten Sie das gewusst?Wer hat die Beweislast? »Beruht der Mangel einer Werkleistung auf mehreren Ursachen, die teils in den Verantwortungsbereich des Bestellers, teils in den Verantwortungsbereich des Unternehmers fallen, so muss nach der Abnahme der Besteller beweisen, dass keine in seinen Verantwortungsbereich fallende Ursache auch nur mit ursächlich für den Schaden ist.«Urteil OLG Hamburg, Az.: 13 U 19/01 In einem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren/selbständigen Beweissicherungsverfahren hat das zuständige Gericht unter anderem den nachfolgenden Beweisbeschluss erlassen: Weisen die Dielenbretter Mängel, insbesondere Löcher und Risse, auf, welche einer Qualität 1. Wahl nicht entsprechen? Entspricht das Farbenspiel der Dielungen...

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